Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der GeschĂ€ftsfĂŒhrung der Deutschen Energie-Agentur (dena) am 14.02.2017 zu der politischen Diskussion um das GEG: âIch hoffe sehr, dass dieses fĂŒr die vielfĂ€ltigen Akteure wichtige Gesetz damit nicht auf der Kippe steht. Mit dem GebĂ€udeenergiegesetz kann die Bundesregierung zeigen, dass sie Klimaschutz und Energiewende ernst nimmt. Es stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Energieeffizienz von GebĂ€uden in Zukunft zu verbessern und den legislativen Rahmen zu vereinfachen. AuĂerdem legt es einen ambitionierten und sinnvollen Energiestandard fĂŒr NichtwohngebĂ€ude der öffentlichen Hand fest, mit dem der Bund seiner Vorbildfunktion in der Energiewende gerecht werden kann. Eine VerstĂ€ndigung zwischen Bundespolitik und den LĂ€ndern ist dringend geboten.â
Die gröĂten Probleme
Aus der Sicht vieler Experten der angehörten VerbĂ€nde und LĂ€nder war die seit Jahren geforderte Vereinfachung mit dem GEG-Referentenentwurf nur sehr eingeschrĂ€nkt gelungen. Vielmehr handelt es sich im Wesentlichen um eine noch nicht einmal an allen Stellen konsistente ZusammenfĂŒhrung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-WĂ€rmegesetzes (EEWĂ€rmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG).
Der im Referentenentwurf festgelegte energetische Standard fĂŒr ab 2019 neu errichtete BehördengebĂ€ude ist umstritten. Das Anforderungsprofil liegt leicht unter dem KfW-55-Standard. Obwohl dieser bei WohngebĂ€uden viel schwerer umzusetzen ist, ist er aufgrund der KfW-Förderprogramme bereits der vorherrschende Baustandard. Trotzdem wird er von der Immobilienwirtschaft als untragbar hingestellt, u.a. weil er mit konventioneller Heiztechnik kaum noch zu erfĂŒllen sei. Es gibt aber auch zahlreiche Stellungnahmen anderer VerbĂ€nde, die einen strengeren Standard fordern.
MaĂgeblich fĂŒr die Terminverschiebung dĂŒrfte aber ein Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskanzleramt sein. Es fordert, das Gesetzesvorhaben zunĂ€chst zum Gegenstand von GesprĂ€chen zwischen Bundesregierung und Fraktion zu machen. Willkommen im Wahlkampf. Allerdings haben die SPD-gefĂŒhrten und fĂŒr das GebĂ€udeenergiegesetz verantwortlichen Ministerien BMWi und BMUB auch viele Ansatzpunkte geboten, insbesondere ein armseliges Timing.
Auch die weiteren Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eignen sich insgesamt dazu, dem gesamten Vorhaben zu blockieren oder ihm die ZĂ€hne zu ziehen: âFolglich muss bereits jetzt zwingend sichergestellt werden, dass eine ausnahmslose und verlĂ€ssliche Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Entwurf verankert wird und dass der jetzt fĂŒr öffentliche GebĂ€ude vorgesehene Mindeststandard nicht automatisch auf private GebĂ€ude ĂŒbertragen wird.â
Ein weiterer Punkt, den das Schreiben nennt, ist die im GEG-Referentenentwurf vorgesehene ErmĂ€chtigung der Bundesregierung, kĂŒnftig die PrimĂ€renergiefaktoren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen. Also ohne den Bundestag. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert nun, die PrimĂ€renergiefaktoren zum Gegenstand des Gesetzes zu machen. Das wĂŒrde allerdings bedeuten, einen nicht zukunftsweisenden Stand in das Gesetz zu schreiben oder das Gesetz erst in der nĂ€chsten Legislaturperiode zu verabschieden: Im Vorfeld hatten Vertreter des BMWi und BMUB klar gemacht, dass erst die Auslagerung besonders umstrittenen Punkte in spĂ€ter zu erlassende Verordnungen die Chance eröffne, das GEG noch zeitnah zu verabschieden.
Kuhlmann: âDer KfW-55er-Standard ist gut gewĂ€hlt: ambitioniert, aber machbar. Sollte der Gesetzesentwurf auf der Zielgeraden ausgerechnet an einem vernĂŒnftigen Energiestandard fĂŒr die öffentliche Hand scheitern, wĂ€re das fĂŒr die selbst gesetzten und von der Politik immer wieder betonten Klimaschutzziele sicher ein herber RĂŒckschlag. Zudem ist es notwendig, den Niedrigstenergiestandard fĂŒr öffentliche GebĂ€ude jetzt und nicht erst 2018 einzufĂŒhren, da sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht.â