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Schornsteinfegermeister, Betriebswirt, 
 Gebäudeenergieberater, Thermograf und Brandschutztechniker

tätig im Bereich: Beeskow, Müllrose, Frankfurt (Oder)

                Tino Schrader

                     Ihr  neutraler  Partner  für  Umwelt,  
                              Energie   & Sicherheit

                                                           

   

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Energiecheck

Häufige Fragen

Gibt es meinen Bezirksschornsteinfeger jetzt nicht mehr?

Ihren Bezirksschornsteinfegermeister gibt es weiter, er hat nur eiene andere bezeichnung durch den Geseztgeber bekommen. Ab 2013 heißt er "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger".

Weiterhin wird er unparteiisch sein und Sie in allen Fragen des Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung zur seite stehen. Er informiert Sie gern über sein indivuduelles Leistungspaket.


Kann ich mir einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister aussuchen?

Nein! In jedem Kehrbezirk ist ein bestimmter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig. Dieser wird durch das Wirtschaftsministärium bestellt und hat der jeweiligen Ordnungsbehörde Auskunftspflicht über die hoheitlichen Aufgaben. Die hoheitliche Aufgaben sind im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geregelt. Unter anderem sind das die Kehrbuchführung, das durchführen der Feuerstättenschau, das Ausstellen der Feuerstättenbescheide sowie das Ausstellen baurechtlicher bescheinigungen.


Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Nach einer Feuerstättenschau oder einer baurechtlichen Abnahme, entscheidet Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger, welche Arbeiten nach der jeweiligen Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO)  und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BlmSchV) an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen. Hierbei werden auch die Durchführungsintervalle festgesetzt. Über diese Festlegungen werden Sie mittels dem Feuerstättenbescheid informiert.


Ist der Feuerstättenbescheid für mich wichtig?

Das kommt darauf an: enlightened
Wenn alle Arbeiten weiterhin durch den für Ihnen zuständigen Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden, sind Sie von allen bürokratischen Verpflichtungen und der eigenen Haftung entbunden.
Wenn sie die Arbeiten durch ein Fremdbetrieb ausführen lassen möchten, müssne Sie alle   smileyNachweise form- und fristgerecht Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger melden. Sollten Sie das versäumen, riskieren Sie ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren.                                  
                                                                                                                                                                       sad
Darf ich einen anderen Schornsteinfeger mit den festgelegten Aufgaben beauftragen?

Ein Fremdbetrieb darf nur die KÜO-Arbeiten an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen durchführen. Hierbei haben Sie zahlreiche Vorschriften zu beachten.
Die regelmäßige Feuerstättenschau und baurechtliche Abnahmen muss ausschließlich der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausführen.


Was sind KÜO-Arbeiten?

Das sind alle die Arbeiten, die durch Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen vorgeschrieben sind.
Diese Arbeiten wurden bisher unbürokrtisch und in hoher Quallität von dem für Ihr Grundstück zuständigen Bezirksschornsteinfeger fristgerecht ausgeführt.


Was muss ich beachte, wenn die KÜO-Arbeiten von fremden Schornsteinfegerbetriben ausführen lassen will?

1. Sie benötigen einen gültigen Feuerstättenbescheid. Der wird alle 3 - 31/2 jahre kostenpflichtig
    erneuert.
2. Der Ausführungsbetrieb muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert
    sein. Und er muss laut § 3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in einem Schornsteinfeger-
    register ordnungsgemäß eingetragen sein.
3. Es muss sich um einen Betrieb des Schornsteinfegerhandwerks handeln.
4. Der Fremdbetrieb muss Ihnen auf einem Formblatt bestätigen, welche Arbeiten er wann und mit
    welchem Ergebnis ausgeführt hat. Dieses korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllte Formblatt
    müssen Sie  Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger als Nachweis fristgerecht
    zusenden. Insbesonder im Fall von Mängeln haben Sie die Beseitigung zu veranlassen und
    wiederum fristgerecht entsprechende Nachweise zu erbringen.
Wenn Sie Fristen versäumen, Formblätter nicht vollständig und/oder falsch ausgefüllt werden, der ausführende Betrieb ohne Berechtigung Arbeiten ausführen, ist Ihr bevollmächtigter Bezirks-schornsteinfeger gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden.


Was ist ein Formblatt?

Das ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausgearbeites Formular, das der fremde Schornsteinfegerbetrieb wahrheitsgemäß ausfüllen muss.


Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beauftragen, müssen Sie keine Fristen beachten.
                                                                             smiley    cheeky
Wenn Sie einen fremden Schornsteinfegerbetrieb den Auftrag erteilen, ergeben sich die von Ihnen zubeachtenden Fristen aus dem gültigen Feuerstättenbescheid. Den Nachweis müssen Sie spätestens 14 Tage nach Ablauf des festgesetzten Ausführungsintervall  mittels Formblatt bei Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger erbringen. Sind Mängel festgestellt worden, müssen Sie diese in einer festgelegten Frist, je nach Mangel beseitigen und ebenfalls einen Nachweis erbringen.
                                                                             sad    angry








Quelle: LIV Berlin, SchfHwG