Das deutsche Schornsteinfegerrecht wurde reformiert.
Durch die freie und unbegrenzte handwerkliche Tätigkeit in ganz Europa, durch europäische Handwerker, musste die Bundesregierung, auf Drängen der EU Kommission, dass deutsche Schornsteinfegerrecht ändern.
das neue Schornsteinfeger- Handwerksgesetz (SchfHwG) setzt das geltende Schornsteinfegergesetz (SchfG) am 31. Dezember 2012 außer Kraft.
Ab dem 01. Januar 2013 werden Haus- und Wohnungseigentümer deutlich stärker in eine hohe Verantwortung genommen. Bisher bestand eine Duldungspflich durch den Eigentümer, jetzt müssen die Eigentümer die Schornsteinfegerarbeiten veranlassen.
Ab dem 01. Januar 2013 heißt der Bezirksschornsteinfegermeister dann bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Ihr Bezirksschornsteinfeger bleibt Ihr unabhängiger Partner in allen Fragen der Sicherheit des Brandschutzes, des umweltschutzes un der Energieeinsparung.
Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger kommt ca. alle 3 Jahre und führt eine umfassende Feuerstättenschau durch. Sie erhalten einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, in welchen Abständen welche Reinigungs und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit regelmäßig an Ihren Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden.
Jetzt haben Sie die Wahl:
Sie können die Arbeiten wie bisher durch Ihren Bezirksschornsteinfegermeister,
den Sie kennen und mit dem Sie sicher gute Erfahrungen gemacht haben, ausführen lassen.
Dann sind Sie von allen Pflichten und allen Haftungsansprüchen entbunden. Hierbei legt Ihr Bezirksschornstein-fegermeister für Ihre Sicherheit buchstäblich " seine Hand ins Feuer".
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Sie beauftragen einen nach §3 des SchfHwG registrierten Fachbetrieb des Schornsteinfeger-handwerks mit den Ausführungen der Arbeiten, laut Feuerstättenbescheid, und übernehmen
selbst die Haftung und alle anderen daraus folgenden Pflichten.
In diesem Fall müssen Sie den Nachweis der fristgerechten Ausführung über das Formblatt
binnen der gesetzlichnormierten und sich aus den Ausführungsintervallen ergebenden Fristen führen.
Damit das Formblatt anerkannt werden kann, muss es ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein.
Fristversäumnisse führen zu kostenpflichtigen Zweitbescheiden durch die zuständige Ordnungs-
behörde und können Verwaltungszwangsmittel auslösen.
In jedem Fall bleibt Ihr Bezirksschornsteinfeger ausschließlich zuständig für bauliche Zustimmungen und Abnahmen, Bauabnahmen von Feuerungs und Lüftungsanlagen, die Kehrbuchführung und natürlich die Betriebs- und Brandsicherheitskontrolle (Feuerstättenschau).
Quelle: LIV Berlin