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Schornsteinfegermeister, Betriebswirt, 
 Gebäudeenergieberater, Thermograf und Brandschutztechniker

tätig im Bereich: Beeskow, Müllrose, Frankfurt (Oder)

                Tino Schrader

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Energiecheck

Aktuelle News


11.02.2016 11:29:42

"Angebots-Check Photovoltaik" / Newsletter des Bauherren-Schutzbund e.V.

Berlin (ots) - Strom selbst erzeugen: Worauf kommt es bei einer
Photovoltaikanlage an?

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf dem Eigenheim bringen Ertrag
in Form von Vergütung für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz.
Immer wichtiger wird daneben aber auch ein möglichst hoher Anteil an
der Nutzung der selbst erzeugten Energie im eigenen Haushalt. Denn so
müssen Hausbesitzer weniger den relativ teuren Strom aus dem Netz
beziehen. Dieser Newsletter gibt einen Kurzüberblick, worauf es bei
Planung und Auswahl einer PV-Anlage ankommt.

Grundlage: Daraus besteht eine PV-Anlage

Eine PV-Anlage besteht aus den eigentlichen Solarmodulen, einem
Befestigungssystem, der Gleichstromverkabelung, dem Wechselrichter,
einem separaten Zähler sowie dem Haus- und Netzanschluss. Wer noch
mehr Strom selbst verbrauchen will, kann zusätzlich einen
Batteriespeicher installieren.

Genau hinsehen: Was gehört in ein qualitativ anspruchsvolles
Angebot?

Anzahl, Marke oder Hersteller und Typ der PV-Module, der
Wechselrichter, des Montagesystems auf dem Dach sowie der Verkabelung
auf der Gleichstrom- und Wechselstromseite gehören ebenso ins Angebot
wie die Schutzeinrichtungen. Ebenfalls im Angebot enthalten sein
sollten die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Netzanschluss nach
dessen technischen Vorgaben, die Inbetriebnahme durch den Errichter
und die Erstellung einer Ertragsprognose mit
Wirtschaftlichkeitsberechnung. Letztere fordert in der Regel auch die
finanzierende Bank ein. Beiliegen muss auch der Modulplan zur
Dachbelegung. Einfordern sollte man eine detaillierte Erläuterung der
wichtigsten Bauteile und ihrer Kriterien. Viele
Zahlungsvereinbarungen bedingen, dass der Kunde erheblich in
Vorleistung geht. Zahlungen sollten aber nie als Vorkasse, sondern
nur bei Erhalt der Ware oder nach erbrachter Leistung geleistet
werden. Das können beispielsweise 60 Prozent nach Lieferung der
Bauteile, 20 Prozent nach Montageende und 20 Prozent nach
Inbetriebnahme und Dokumentationsübergabe sein.

Sicher: Deutsche Ansprechpartner für den Reklamationsfall

Deutsche Markenprodukte haben ihren Preis. Aus dem Ausland, vor
allem Asien gibt es auch preiswerte und gute Qualitäten. Existieren
sollte jedoch zumindest eine größere deutsche Niederlassung, damit es
im Reklamationsfall einen Ansprechpartner in Deutschland gibt. Auf
kleineren Dachflächen im Eigenheim-Bereich machen Module mit hohem
Wirkungsgrad z.B. mit mono- oder polykristallinen Strukturen Sinn.
Dünnschichtmodule mit geringem Wirkungsgrad sind eher bei großen
Dachflächen einsetzbar. Der Wechselrichter als Herzstück der Anlage
sollte von einem Markenhersteller stammen und einen Wirkungsgrad von
mindestens 98 Prozent haben. Bei der Verkabelung sind UV-beständige
Ummantelungen obligatorisch. Sie müssen zusätzlich außerhalb des
Modulfeldes in feste Kabelkanäle zum Schutz gegen Sonne,
Niederschlag, Eis und Nagetierverbiss verlegt werden. Neben
allgemeinen Schutzeinrichtungen wie der Überstromsicherung können je
nach Gebäudeart weitere Schutzmaßnahmen erforderlich oder
empfehlenswert sein. Vorhandener Blitzschutz darf nicht überbaut
werden. Ein Überspannschutz vor den Wechselrichtern und dem
Hausanschluss ist wichtig.

Einfordern: Dokumentation und Einweisung

Nach DIN VDE 0126-23 muss der Anlagenerrichter nach Fertigstellung
eine vollständige Dokumentation aller Anlagenteile übergeben, zu
denen auch Prüfprotokolle und eine Bestätigung gehören, dass die
Anlage nach VDE-Vorschriften geprüft und der Betreiber angemessen
eingewiesen wurde. Teil der Dokumentation müssen auch
Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Hinweise zur
Anlagenwartung sein. Eine offizielle Abnahme der Anlage durch den
Betreiber ist in der Regel nicht vorgesehen. Es kann aber sinnvoll
sein, die Anlage und die relevanten Unterlagen von einem unabhängigen
Sachverständigen kontrollieren zu lassen.

Achtung: Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln

Nach derzeitiger mehrheitlicher Rechtsprechung beträgt die
gesetzliche Gewährleistung bei PV-Anlagen derzeit nur zwei Jahre.
Empfehlenswert ist es, beim Installateur zumindest fünf Jahre
Gewährleistungsfrist einzufordern. Die Gewährleistung erstreckt sich
auf alle vom Installateur erbrachten Leistungen mit
Nachbesserungsanspruch bis hin zur Rückabwicklung. Garantien
unterliegen dagegen nur den vom Hersteller definierten
Garantiebedingungen, die meist weit hinter gesetzlichen Ansprüchen
liegen. Das können zum Beispiel Garantien auf Module, Modulleistung
oder den Wechselrichter sein. Mit dem Hinweis auf Garantien als
Ersatz für Gewährleistung sollte man sich nicht abspeisen lassen.

Vorsicht: Installation und Wartungsvertrag nicht unbedingt in die
gleichen Hände legen

Ein Wartungsvertrag ist in der Regel sinnvoll, um Ausfälle und
Minderleistungen zu vermeiden. Ob sie in den Händen des Errichters
gut aufgehoben ist, muss geprüft werden. Eigene Installationsfehler
wird dieser nicht unbedingt entdecken und auch nicht im Zuge der
Gewährleistung freiwillig beseitigen. Verbindet der Installateur den
Wartungsvertrag mit einer Verlängerung der Gewährleistung, kann das
unter Umständen sinnvoll sein. Alternativ kann man die Kontrolle auch
in die Hände eines unabhängigen Fachmanns legen.

Tipp vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

Ein unabhängiger Sachverständiger kann Hausbesitzer bei der
Bewertung und Überprüfung vorliegender Angebote für die Errichtung
einer PV-Anlage beraten und unterstützen. Die Kosten einer Angebots-
und Planungsprüfung sind gut investiertes Geld, denn sie geben mehr
Sicherheit bei einer Investitionsentscheidung, die sich mindestens
für die nächsten 20 Jahre rechnen soll. Mehr Infos zum Thema gibt der
BSB Ratgeber aktuell "Angebotscheck für Photovoltaikanlagen", der
unter https://www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell/
kostenlos heruntergeladen werden kann.

Diesen und weiter Newsletter finden Sie auf unserer Homepage
unter: www.bsb-ev.de/de/verbraucherservice/newsletter/

Weitere Informationen unter: www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.